AGB und Nutzungsbedingungen

Stand: 15.03.2022

Vorwort

Lasdah ist ein Projekt des ADFC Dachau (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dachau e.V.) und verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und koordinieren deshalb das spendenbasierte Sharing von Lastenfahrrädern. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit ihnen umzugehen, damit sie möglichst lange möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Nutzung eines Lastenfahrrads (im Weiteren „Lasdah”) im Rahmen des Projekts “Lastenradsharing für Dachau” des ADFC Dachau (im Weiteren als “Anbieter”) durch registrierte Nutzer*innen (im Weiteren „Nutzerin”).
Hierin werden die Grundsätze dieser Nutzung geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich (diese sind in Textform festzuhalten). Die Bereitstellung der konkreten Lasdahs wird von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen durchgeführt und verantwortet.

Mit der Inanspruchnahme der Nutzung des auf der Projekthomepage genannten Lasdahs erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Inanspruchnahme mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.

Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Lasdah.

Nutzerinnen müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Die Nutzerin muss nach eigenem Ermessen tauglich sein, das Lasdah sicher und kontrolliert im Straßenverkehr zu führen.
Eine Ausleihe und Nutzung beispielsweise unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt, das Büchereipersonal behält sich in solchen Fällen vor, die Ausleihe zu verweigern.

Nutzung und Rückgabe des Lasdahs

Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Von der Nutzerin müssen zwingend Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und postalische Anschrift vorliegen bzw. im Konto gespeichert sein. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, werden diese Informationen an die Versicherungsgesellschaft und ggf. an beteiligte Behörden weitergegeben.

Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt (z.B. Verwendung der E-Mail-Adresse für Buchungsbestätigungen und Mails nach Abschluss der Buchung) und nicht an Dritte weitergegeben. Nähere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten siehe www.adfc-dachau.de/datenschutz

Die Reservierung eines Lasdahs auf der Buchungsplattform www.lasdah.de erfolgt unverbindlich und stellt keinen Leihvertrag dar. Die Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen über die Buchungsplattform widerrufen werden.

Benutzungsregeln

Jede Nutzerin ist von der Abholung des Lasdahs bis zu dessen Rückgabe für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Lasdah während dieses Zeitraums von Dritten mit genutzt wird.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Ein Lastenrad ist unterscheidet sich vielen Punkten (Fahr-/Lenk-/Bremsverhalten, Länge, Breite, Wendekreis, Geschwindigkeit, Gewicht, …) von einem normalen Fahrrad. Die Teilnahme an einer Einweisungsveranstaltung ist daher vor der ersten Nutzung dringend empfohlen.
Die Nutzerin befolgt unbedingt die Anweisungen des Beraterteams bzw. des Personals der Abhol- und Rückgabestation, sowie die des Wartungs- und Servicepartners.

Die Nutzungshinweise (Bedienungsanleitung) sind aufmerksam zu lesen und strikt zu befolgen.

Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Lasdahs ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Noch nicht in der Schadensdokumentation festgehaltene Mängel und Schäden sind vor Fahrtantritt dem Lasdah-Team zu melden. Sollte das Lasdah einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Das Lasdah darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Lasdah wird von dem Anbieter entgeltlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.

Tritt während der Ausleihe eine Panne auf, ist umgehend das Lasdah-Team per E-Mail zu kontaktieren. Es gilt:

  • Wenn das Lastenrad noch uneingeschränkt fahrtauglich ist und der Schaden die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt, kann die Ausleihe ordnungsgemäß beendet werden. Das Lasdah-Team kümmert sich um die Reparatur, sobald das Rad wieder am Stellplatz ist.
  • Wenn das Lastenrad nicht mehr fahrtauglich ist (z.B. Platten), so ist der kostenlose Pick-Up-Service unserer Versicherung (ENRA) zu informieren, der das defekte Rad abholt und zurück zum Stellplatz bringt.
    Die entsprechende Notrufnummer (24 h) findet sich am Schlüsselbund, der bei der Ausleihe ausgegeben wird.
  • Unter keinen Umständen darf von der leihenden Person selbst ein Reparaturversuch vorgenommen werden, da sich Konstruktion und Eigenschaften der Lastenräder maßgeblich von normalen Fahrrädern unterscheiden und Reparaturen nur durchs Lasdah-Team und entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden dürfen, um Folgeschäden oder weitergehende Probleme zu vermeiden!

Die Nutzerin ist verpflichtet, das Lasdah ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.

Die Lastenräder sind Nutz- und Transportfahrzeuge, keine Spaßmobile! Entsprechend sind die Regeln zum Personentransport gem. StVO zu beachten:

  • Mit Lasdah Paula dürfen grundsätzlich keine Personen transportiert werden, da kein entsprechender Sitz und keine Sicherheitsgurte vorhanden sind
  • Mit Lasdah Ludwig dürfen Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr transportiert werden (bis zu dieser Altersgrenze sind die Sitze und Sicherheitsgurte geeignet)

Das Lasdah ist während des Nichtgebrauchs (auch bei jeglicher kurzer Abwesenheit) mit den bei der Übergabe ausgehändigten Schlössern gegen die einfache Wegnahme zu sichern, indem es immer an einen festen Gegenstand angeschlossen wird. Sollte es dennoch gestohlen werden, wird die Nutzerin den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und den Anbieter kontaktieren.

Es ist der Nutzerin untersagt, am Lasdah Umbauten vorzunehmen oder Einstellungen zu verändern (außer Sattelhöhe).

Nicht fest mit dem Lasdah verbundenes Zubehör (z.B. Akku) muss in der Nacht oder beim Verlassen des Lasdahs an sicherer Stelle vor Diebstahl und Vandalismus geschützt verwahrt werden. Wird es im demontierten Zustand mit ausgeliehen, muss es auch im demontierten Zustand wieder zurückgegeben werden. Grobe Verunreinigungen müssen vor der Rückgabe durch die Nutzerin beseitigt werden. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger ist untersagt, weil dies Beschädigungen an Lagern, am Motor und an der Elektronik verursacht.

Kapazitätsgrenzen der Lasdahs in Bezug auf Abmessung und Gewicht der Zuladung sind einzuhalten.

Der Akku darf nicht vollständig entladen werden, da durch die Tiefenentladung dauerhafte Schäden entstehen können. Wird in der Akkuanzeige am Lenker der letzte (rote) Punkt erreicht, darf das Lasdah nur noch ohne Motor weitergenutzt werden.

Bei der Rückgabe ist der Akku an die Steckdose/Ladestation am Stellplatz anzustecken. Es ist darauf zu achten, dass genug Zeit vor der nächstmöglichen Ausleihe (Öffnung der Stadtbücherei) verbleibt, um den Akku wieder voll aufzuladen (ca. 4 Stunden).
Werden die Akkus unterwegs/zuhause geladen, bitte die Anweisungen und Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung beachten (wird mit ausgegeben); aus Brandschutzgründen sollte das Laden nur auf feuerfester Unterlage und in Räumen mit Brandmelder erfolgen (möglichst nicht über Nacht ohne Aufsicht).

Bei kalter Witterung (unter 15 °C) müssen die Akkus während einer Ausleihe (außer während der Nutzung) bei Zimmertemperatur gelagert werden, also z.B. nicht über Nacht im Freien am Rad belassen! Der Akku kann sonst Schaden nehmen.

Bitte bei winterlichen Verhältnissen nur Wege von und zum Stellplatz nutzen, die von Schnee und Eis geräumt sind!

Die Angaben zu den Lasdah-Rädern und zur Ausleihstation auf der Website www.lasdah.de sind unverbindlich. Eventuelle Abweichungen (z.B. Schließung der Ausleihstation wegen Feiertag) müssen ggf. von der Nutzerin überprüft und berücksichtigt werden.

Die Rückgabe muss pünktlich erfolgen, d.h. spätestens am Abend (Öffnungszeiten der Station beachten!) des letzten Ausleihtages. Der Schlüssel muss entsprechend rechtzeitig an der Station zurückgegeben werden.
Durch die leihende Person muss somit sichergestellt sein, dass das Lastenrad am Folgetag uneingeschränkt, pünktlich und fahrtauglich für die nächste Ausleihe zur Verfügung steht!
Sollte eine pünktliche Rückgabe aufgrund eines technischen Problems oder wegen höherer Gewalt nicht möglich sein, ist schnellstmöglich (spätestens jedoch am letzten Ausleihtag) das Lasdah-Team per Mail zu informieren.

Sollte bei Rückgabe ein Defekt oder ein technisches Problem vorliegen, das für eine weitere Ausleihe ein Nutzungs- oder Sicherheitsrisiko darstellen könnte, muss unverzüglich das Lasdah-Team verständigt werden (s. auch oben, Verhalten im Pannenfall).

Haftung

Der Anbieter übernimmt keine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden, die Dritten aufgrund der Benutzung des Lasdahs entstehen. Die Nutzerin haftet selbst für die von ihr verschuldeten Schäden an Sachen und Personen.
Die Nutzerin ist für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle von Haftpflichtschäden verantwortlich.

Das Lasdah ist gegen Diebstahl versichert, jedoch ist von der Nutzerin eine Selbstbeteiligung von 25 % des Neuwerts zu bezahlen.
Die Versicherung des Anbieters deckt zudem Schäden am Lasdah ab, welche die Funktionsweise des Lastenrads beeinträchtigen.

Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Lasdahs ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Lasdah, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Lasdahs oder einzelner Teile davon.

Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für das Ladegut, unabhängig davon, ob das Lasdah Teil des ruhenden oder rollenden Verkehrs ist. Die Nutzerin ist zudem verpflichtet, die Ladungssicherung eigenverantwortlich zu gewährleisten.

Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem Du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass der Anbieter oder das Projekt es wissen sollten (Schäden am Lasdah, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Fotos von Deiner Fahrt, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreib uns bitte eine Nachricht. Wir wollen das Projekt weiter verbessern und Deine Erfahrungen mit unserem Angebot so positiv wie möglich gestalten.

Vorbehalt

Der Anbieter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen. Der Anbieter behält sich zudem vor, Nutzerinnen, welche mehrfach oder grob gegen die Nutzungsbedingungen und/oder AGB verstoßen, zu sanktionieren und ggf. von einer künftigen Nutzung auszuschließen.